Kostenübernahme

Die Kosten für eine Lerntherapie können unter bestimmten Umständen vom örtlichen Jugendamt übernommen werden. Dies geschieht unabhängig vom Einkommen.

 

Was ist zu tun?

 

Stellen Sie telefonisch einen Antrag auf Eingliederungshilfe (§35a SGB VIII) bei der Region Hannover und nehmen Sie an der nächsten Informationsveranstaltung dort teil. Ab diesem Zeitpunkt werden ggf. die Kosten für die Lerntherapie von der Region bei späterer Bewilligung übernommen.

 

 


Tel-Nr.: 0511 – 616 23 25 8

 

Die Region Hannover hat eigene Fachärzte, die eine Diagnostik nach §35a SGB VIII durchführen. Sie können sich jedoch auch selbst einen Diagnostik-Termin nach §35a SGB VIII bei einem niedergelassenen Facharzt (Kinder- und Jugendpsychiater) organisieren, da die Region Hannover oft sehr lange Wartezeiten bei der Terminvergabe hat.

 

Wenn Sie in der Stadt Hannover wohnen, stellen Sie den Antrag direkt bei:

 

Frau Schneider


Tel-Nr.: 0511 – 168 46 660

 

Sie können die Lerntherapie auch als Selbstzahler in Anspruch nehmen, die Kosten und Termine erfragen Sie bitte telefonisch bei mir.

 

Bei weiteren Fragen berate ich Sie gerne.